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   BVerwG, 20.08.1981 - 6 C 160.80   

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BVerwG, 20.08.1981 - 6 C 160.80 (https://dejure.org/1981,3430)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.1981 - 6 C 160.80 (https://dejure.org/1981,3430)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 1981 - 6 C 160.80 (https://dejure.org/1981,3430)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kriegsdienstverweigerer - Isolierte Anfechtung von Bescheiden - Rechtsschutzbedürfnis - Örtliche Zuständigkeit - Kriegsdienstverweigerung

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Bayern, 07.07.2016 - 20 ZB 16.30003

    Kein Rechtsschutzinteresse für eine auf reine Verbescheidung durch das Bundesamt

    Eine Zurückverweisung in das Verwaltungsverfahren kommt ausnahmsweise in Betracht bei Entscheidungen, für die Ermessens- und andere Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte eine Rolle spielen können (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juli 1973 - BVerwG 6 C 43.73 - (BVerwGE 44, 17), vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 4.74 - (BVerwGE 49, 307), vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 39.80 - (BVerwGE 61, 45) und vom 20. August 1981 - BVerwG 6 C 160.80 -); weitere Ausnahmen vom Grundsatz der herbeizuführenden Spruchreife bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wenn eine bestimmte fachliche Prüfung besonderen Behörden übertragen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 1974 - 1 WB 57.74 - (BVerwGE 46, 356) m. w. N.) oder wenn es zur abschließenden Sachaufklärung einer mit den erforderlichen Mitteln ausgerüsteten Behörde bedarf (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. November 1972 - BVerwG 8 C 81.71 - (BVerwGE 41, 220) und vom 16. Januar 1974 - BVerwG 8 C 56.73 - (BVerwGE 44, 278)).

    Da auch eine "wohlwollendere" Beurteilung des persönlichen Vortrags vor dem Bundesamt durch die Bundesrepublik Deutschland einer unbeschränkten gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden könnte, ist es in diesen Fällen allein sachgerecht, eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Anerkennungsbegehren selbst herbeizuführen; nur auf diese Weise läßt sich eine andernfalls nicht auszuschließende doppelte Inanspruchnahme des Gerichts - nach erneutem Verwaltungsverfahren - vermeiden und der im öffentlichen Interesse liegenden Beschleunigung des Anerkennungsverfahrens Rechnung tragen (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 4.74 - (a. a. O.), vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 39.80 - (a. a. O.) und vom 20. August 1981 - BVerwG 6 C 160.80 -).

  • BVerwG, 24.08.1981 - 6 C 8.81

    Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Anfechtung der Entscheidungen der

    Die Revision, ist auch begründet, denn entgegen der - auch in der Kriegsdienstverweigerungssache 4 VG A 137/79 (BVerwG 6 C 160.80) vertretenen - Auffassung des Verwaltungsgerichts ist für eine isolierte Anfechtungsklage gegen den eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer versagenden Bescheid des Prüfungsausschusses in der Fassung des Widerspruchsbescheides der Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer ebensowenig ein Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen, wie ein solches Bedürfnis für die Anfechtungsklage lediglich gegen den unter Verletzung von Vorschriften des Verfahrensrechts, zustande gekommenen Widerspruchsbescheid besteht.
  • VG Bremen, 31.05.2022 - 7 K 595/20

    Berufsausbildungsförderung, Urteil vom 31.05.2022 - Bausparvertrag; Depot; grobe

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in ständiger Rechtsprechung geklärt, dass ein Bedürfnis für die Möglichkeit der isolierten Anfechtung eines verfahrensfehlerhaft zustande gekommenen Widerspruchsbescheides nach § 79 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 VwGO vor allem dann besteht, wenn die Widerspruchsbehörde weitergehende Befugnisse bei der Überprüfung der in Frage stehenden Maßnahme der Ausgangsbehörde hat als das Verwaltungsgericht, nämlich bei Entscheidungen, für die Ermessens- und andere Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte eine Rolle spielen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 1981 - 6 C 160/80, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.02.1982 - 9 B 4053.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt, daß in Fällen einer an zwingendes Recht gebundenen Verwaltungsentscheidung - wie in Asylsachen (vgl. § 28 AuslG) - das Gericht die Sache unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Gründe selbst zu klären und abschließend zu entscheiden hat (vgl. u.a. Urteile vom 4. März 1960 - BVerwG 1 C 43.59 - [BVerwGE 10, 202 ff.] und vom 20. August 1981 - BVerwG 6 C 160.80 - m.w.N.).
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